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Share Deal in der Zeitarbeit

Gesellschaft, AÜ-Erlaubnis und Kaufpreislogik richtig prüfen

Ein Share Deal in der Zeitarbeit bedeutet, dass nicht einzelne Vermögensbestandteile verkauft werden, sondern die Gesellschaftsanteile an einem bestehenden Zeitarbeitsunternehmen. Der Rechtsträger bleibt bestehen; Kundenverträge, Arbeitsverhältnisse, Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankbeziehungen und die AÜ-Erlaubnis verbleiben grundsätzlich in derselben Gesellschaft. Für Käufer ist das attraktiv, wenn Kontinuität, Kundenbindung und Erlaubnishistorie erhalten bleiben sollen. Gleichzeitig übernimmt der Käufer aber auch die Vergangenheit der Gesellschaft. Deshalb sind Due Diligence, Garantien, Freistellungen, Kaufpreislogik, Working Capital und eine saubere Übergabe der Geschäftsführung entscheidend. Ein guter Share Deal verkauft nicht nur „Anteile“, sondern ein fortführungsfähiges System aus Kunden, internen und externen Mitarbeitern, Compliance, Ertragskraft und Liquiditätssteuerung.


Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ein Share Deal in der Zeitarbeit sinnvoll ist

  2. Was beim Share Deal tatsächlich verkauft wird

  3. AÜ-Erlaubnis, Rechtsträger und Geschäftsführung

  4. Due Diligence: Was Käufer besonders prüfen

  5. Kaufpreislogik: Enterprise Value, Equity Value und Working Capital

  6. Garantien, Freistellungen und Verkäuferrisiken

  7. Stichtag, Zahlung und Übergabe

  8. Ablauf eines Share Deals in der Praxis

  9. Häufige Fehler und FAQ



  1. Wann ein Share Deal in der Zeitarbeit sinnvoll ist  

Ein Share Deal ist in der Zeitarbeit besonders dann sinnvoll, wenn der laufende Geschäftsbetrieb als Einheit fortgeführt werden soll. Der Käufer erwirbt die Gesellschaftsanteile und übernimmt damit den bestehenden Rechtsträger. Anders als beim Asset Deal müssen Kunden, Mitarbeiter, Verträge und die operative Organisation nicht einzeln aus der Gesellschaft herausgelöst werden. Das kann die Kontinuität erhöhen und den Übergang gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Behörden deutlich vereinfachen.


Der Share Deal eignet sich vor allem für geordnete und fortführungsfähige Zeitarbeitsunternehmen mit nachvollziehbaren Zahlen, stabilen Kundenbeziehungen, funktionierendem internen Team und sauberer AÜ-rechtlicher Historie. Je größer die Unsicherheiten aus Steuern, Sozialversicherung, Lohnabrechnung, AÜG-Prüfungen oder Rechtsstreitigkeiten sind, desto intensiver wird der Käufer diese Risiken prüfen und im Kaufvertrag absichern.


Typische Situationen für einen Share Deal

  • Der Käufer möchte die bestehende Gesellschaft mit Kunden, Mitarbeitern, Verträgen und Historie fortführen.

  • Die AÜ-Erlaubnis und die Erlaubnishistorie sind für den Käufer wirtschaftlich relevant.

  • Kundenverträge und Rahmenvereinbarungen sollen ohne aufwendige Einzelübertragung bestehen bleiben.

  • Das Unternehmen ist profitabel oder nachvollziehbar sanierungsfähig.

  • Die Risiken der Gesellschaft sind bekannt, begrenzbar und vertraglich beherrschbar.


Share Deal vs. Asset Deal
  1. Was beim Share Deal tatsächlich verkauft wird

Beim Share Deal werden Geschäftsanteile verkauft. Der Käufer übernimmt also nicht einzelne Vermögensbestandteile, sondern die Beteiligung an der Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst bleibt bestehen. Dadurch verbleiben grundsätzlich auch Verträge, Arbeitsverhältnisse, Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankkonten, Genehmigungen, Mietverträge und die operative Historie in diesem Rechtsträger. 


Das ist der zentrale Unterschied zum Asset Deal. Beim Asset Deal wird gefragt: Welche Vermögensbestandteile werden übertragen? Beim Share Deal lautet die Frage: Welche Risiken und Werte stecken in der Gesellschaft, deren Anteile verkauft werden? Genau deshalb ist die Due Diligence im Share Deal regelmäßig breiter und tiefer. 

Bereich

Was bleibt in der Gesellschaft?

Warum Käufer genau prüfen?

Kundenverträge

Rahmenverträge, laufende Einsätze, Konditionen, Zahlungshistorie.

Der Käufer möchte wissen, ob Umsätze nach Closing stabil bleiben.

Mitarbeiter

Interne und externe Arbeitsverhältnisse, Urlaub, Arbeitszeitkonten, Lohnhistorie.

Personalverpflichtungen und Einsatzstabilität bestimmen Wert und Risiko.

AÜ-Erlaubnis

Die Erlaubnis verbleibt beim Rechtsträger, sofern die Gesellschaft fortbesteht.

Erlaubnishistorie, Zuverlässigkeit und Änderungen in der Geschäftsführung sind prüfrelevant.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Offene Posten, Darlehen, Steuern, Sozialabgaben, Lieferanten und Bankverbindlichkeiten.

Diese Positionen verändern den finalen Eigenkapitalwert.

Rechts- und Steuerrisiken

Vergangenheit der Gesellschaft, Prüfungen, Streitigkeiten, Rückstellungen.

Altlasten werden wirtschaftlich übernommen und im Vertrag abgesichert.

Organisation und Daten

IT, HR-Systeme, Lohnabrechnung, Recruiting, Controlling, Prozesse.

Der Käufer muss den Betrieb ab Closing zuverlässig steuern können.


Hinweis: Anteilskauf ist kein risikofreier Kauf

Der Share Deal wirkt auf den ersten Blick einfacher, weil der Rechtsträger bestehen bleibt. Wirtschaftlich ist er aber oft anspruchsvoller, weil der Käufer nicht nur die Zukunft, sondern auch die Vergangenheit der Gesellschaft mitbewertet.

  1. AÜ-Erlaubnis, Rechtsträger und Geschäftsführung


Die AÜ-Erlaubnis ist beim Share Deal besonders wichtig, weil sie nicht als einzelner Vermögensgegenstand übertragen wird, sondern beim bestehenden Rechtsträger verbleibt. Genau darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Asset Deal. Der Käufer erwirbt die Gesellschaft, in der die Erlaubnis bereits besteht. Damit bleibt die Erlaubnissituation grundsätzlich im selben Unternehmen verankert, muss aber im Zusammenhang mit Eigentümerwechsel, Geschäftsführung, Zuverlässigkeit und Organisation sorgfältig geprüft werden.


Für den Käufer ist entscheidend, ob die Gesellschaft ihre Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher betreiben darf und ob die Erlaubnishistorie belastbar ist. Geprüft werden unter anderem Erlaubnisbescheide, Korrespondenz mit der Bundesagentur für Arbeit, Prüfberichte, Tarifbindung, Equal-Pay-Themen, Überlassungshöchstdauer, Branchenzuschläge, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und organisatorische Verantwortlichkeiten.


Was im Share Deal besonders zu klären ist

  • Wer wird nach Closing Geschäftsführer und fachlich verantwortliche Person?

  • Wurden Änderungen gegenüber der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt oder vorbereitet?

  • Gibt es Feststellungen aus AÜG-, Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen?

  • Sind Tarifbindung, Equal Pay, Branchenzuschläge und Höchstüberlassungsdauer dokumentiert?

  • Sind Bürgschaften, Sicherheitsleistungen oder behördliche Anforderungen bekannt?

Hinweis: Der Käufer übernimmt die Erlaubnishistorie mit

Bei einem Share Deal ist die AÜ-Erlaubnis ein wesentlicher Bestandteil der Transaktionslogik. Sie macht den Rechtsträger attraktiv, ersetzt aber keine Prüfung. Wer eine Gesellschaft kauft, übernimmt auch deren Prüf- und Compliance-Historie. Genau hier entscheidet sich, ob der Share Deal nur formal möglich oder auch wirtschaftlich sicher ist.


  1. Due Diligence: Was Käufer besonders prüfen

Die Due Diligence ist beim Share Deal in der Zeitarbeit der entscheidende Prüfblock. Der Käufer muss verstehen, ob die Gesellschaft wirtschaftlich tragfähig, rechtlich sauber und operativ übergabefähig ist. Jahresabschlüsse allein reichen dafür nicht aus. Personaldienstleister werden über aktuelle Einsatzdaten, Deckungsbeiträge, Kundenstruktur, Lohnkosten, Forderungslaufzeiten, Arbeitszeitkonten und Compliance bewertet.


Prüfbereich

Typische Unterlagen

Käuferfrage

Finanzen

Jahresabschlüsse, BWA, SuSa, OPOS, Darlehen, Factoring, Bankkonten.

Wie nachhaltig ist das Ergebnis und welche Bilanzpositionen verändern den Kaufpreis?

Kunden

Rahmenverträge, Kundenumsätze, Margen, Top-Kunden, Kündigungsrechte.

Bleiben Umsatz und Deckungsbeitrag nach Closing stabil?

Externe Mitarbeiter

Mitarbeiterliste, Einsatz, Lohn, Verrechnungssatz, Urlaub, AZK, Fehlzeiten.

Welche Mitarbeiter tragen den Ertrag und welche Verpflichtungen bestehen?

Interne Organisation

Organigramm, Schlüsselpersonen, Prozesse, Recruiting, Lohnabrechnung.

Kann das Unternehmen ohne den bisherigen Inhaber funktionieren?

AÜG & Compliance

Erlaubnis, Prüfberichte, Tarifbindung, Equal Pay, Höchstüberlassung.

Gibt es Risiken, die nach Closing zu Nachforderungen oder Einschränkungen führen?

Steuern & Sozialversicherung

Steuerbescheide, Lohnsteuer, SV-Prüfungen, Rückstellungen.

Welche Altzeiträume können noch wirtschaftlich relevant werden?


Datenraum: Analysen mit Branchenlogik aufbauen

Ein guter Datenraum beantwortet nicht nur formale Fragen. Er muss zeigen, wie das Geschäftsmodell tatsächlich funktioniert: welche Kunden profitabel sind, welche Mitarbeiter aktiv im Einsatz sind, welche Lohn- und Verrechnungssätze gelten, wie hoch die Arbeitszeitkonten sind und wie viel Liquidität für den laufenden Betrieb benötigt wird.


Due Diligence im Share Deal

  1. Kaufpreislogik: Enterprise Value, Equity Value und Working Capital

Beim Share Deal wird häufig zunächst ein Unternehmenswert auf operativer Ebene abgeleitet. Dieser Enterprise Value beschreibt den Wert des Geschäfts unabhängig von der konkreten Finanzierung und Bilanzstruktur. Der tatsächlich für die Anteile gezahlte Kaufpreis ist jedoch der Equity Value. Zwischen beiden Größen liegen insbesondere Finanzverbindlichkeiten, liquide Mittel, Gesellschafterdarlehen, Rückstellungen und ein normalisiertes Working Capital. 


In der Zeitarbeit ist Working Capital besonders wichtig, weil Löhne, Sozialabgaben, Lohnsteuer, Urlaub, Krankheit und Arbeitszeitkonten regelmäßig finanziert werden müssen, bevor Kunden ihre Rechnungen bezahlen. Ein Käufer wird deshalb prüfen, welche Liquidität die Gesellschaft zum Stichtag benötigt, um den Geschäftsbetrieb ohne zusätzliche Finanzierungslücke fortzuführen.


Begriff

Bedeutung im Share Deal

Branchenspezifische Relevanz

Enterprise Value

Operativer Unternehmenswert vor Finanzschulden und liquiden Mitteln.

Ausgangspunkt für die Bewertung der nachhaltigen Ertragskraft.

Equity Value

Wert der Gesellschaftsanteile nach Berücksichtigung von Cash, Debt und weiteren Anpassungen.

Entscheidend für den tatsächlich zu zahlenden Anteilskaufpreis.

Cash / Debt

Liquide Mittel und Finanzverbindlichkeiten zum Stichtag oder Locked-Box-Datum.

Bankguthaben, Darlehen, Factoring und Gesellschafterforderungen beeinflussen den Kaufpreis.

Working Capital

Normaler Finanzierungsbedarf des laufenden Geschäfts.

Forderungslaufzeiten, Lohnvorfinanzierung und Arbeitszeitkonten sind kaufpreisrelevant.

Rückstellungen

Bilanzielle Vorsorge für Risiken oder Verpflichtungen.

Urlaub, Boni, Rechtsstreitigkeiten, Prüfungsrisiken oder Personalthemen müssen plausibel sein.

Sondereffekte

Einmalige oder nicht wiederkehrende Effekte im Ergebnis.

Inhaberbezüge, Sonderkosten, Sanierungseffekte und atypische Kundenverluste müssen bereinigt werden.

Kaufpreislogik im Share Deal

Hinweis: Warum Cash nicht automatisch beim Verkäufer landet

Wird ein Share Deal auf Cash-/Debt-Free-Basis verhandelt, kann überschüssige Liquidität den Kaufpreis erhöhen oder vor Closing entnommen werden, sofern dies vertraglich zulässig ist. Gleichzeitig verlangt der Käufer regelmäßig ein normales Working Capital in der Gesellschaft. Gerade in der Zeitarbeit darf Liquidität nicht nur als Bankguthaben betrachtet werden, sondern muss zur Lohn- und Forderungsvorfinanzierung passen.


  1. Garantien, Freistellungen und Verkäuferrisiken

Im Share Deal übernimmt der Käufer die Gesellschaft mit ihrer Vergangenheit. Deshalb werden Risiken nicht nur über den Kaufpreis, sondern auch über Garantien, Freistellungen, Haftungsbegrenzungen und Kaufpreismechanismen geregelt. Verkäufer sollten diese Punkte früh verstehen, weil sie wirtschaftlich ähnlich wichtig sein können wie der nominelle Kaufpreis.


Thema

Typische Käufererwartung

Verkäufer sollte vorbereiten

AÜG-Compliance

Garantie zur gültigen Erlaubnis und zur Einhaltung wesentlicher AÜG-Pflichten.

Erlaubnisbescheide, Prüfberichte und offene Punkte transparent darstellen.

Steuern und Sozialversicherung

Freistellung für Altzeiträume oder bekannte Risiken.

Bescheide, Prüfberichte, Nachweise und Steuerberater-Einschätzung zusammentragen.

Jahresabschluss und BWA

Richtigkeit, Vollständigkeit und keine wesentlichen nicht offengelegten Verbindlichkeiten.

Zahlen bereinigen und Sondereffekte erklären.

Personalverpflichtungen

Transparenz zu Urlaub, Arbeitszeitkonten, Boni, Abmahnungen, Klagen.

Aktuelle Personalübersichten und Stichtagslisten erstellen.

Kundenverträge

Keine bekannten Kündigungen, korrekte Vertragslage, keine verdeckten Rabatte.

Top-Kunden, Konditionen und Risiken dokumentieren.

Haftungsbegrenzung

Käufer will ausreichenden Schutz; Verkäufer will kalkulierbare Haftung.

Caps, De-minimis, Basket, Laufzeiten und Freistellungen verhandeln.

Hinweis:

Der höchste Kaufpreis ist nicht automatisch das beste Angebot

Ein Angebot mit hohem Kaufpreis, aber weitreichenden Garantien, langen Haftungsfristen und unklarer Kaufpreisanpassung kann wirtschaftlich schlechter sein als ein niedrigeres, aber sauber strukturiertes Angebot. Beim Share Deal muss immer Kaufpreis plus Risiko betrachtet werden.


  1. Stichtag, Zahlung und Übergabe

Der Stichtag legt fest, ab welchem Zeitpunkt Chancen und Risiken wirtschaftlich dem Käufer zugerechnet werden. Im Share Deal wird häufig mit einem Locked-Box-Modell oder mit Closing Accounts gearbeitet. Beide Modelle können sinnvoll sein, verfolgen aber unterschiedliche Logiken.


Modell

Funktionsweise

Worauf in der Zeitarbeit zu achten ist

Locked Box

Kaufpreis wird auf Basis eines festgelegten Bilanzstichtags vereinbart; danach gelten Entnahmeverbote und Leakage-Regeln.

Zwischen Stichtag und Closing müssen Lohnvorfinanzierung, Forderungen und normale Geschäftstätigkeit sauber überwacht werden.

Closing Accounts

Kaufpreis wird nach Closing anhand tatsächlicher Bilanzwerte angepasst.

Geeignet, wenn Cash, Debt, Working Capital oder Forderungen stark schwanken.

Earn-out

Ein Teil des Kaufpreises hängt von künftigen Ergebnissen ab.

Nur sinnvoll, wenn Steuerbarkeit, Kundenbindung und Ergebnisdefinition klar geregelt sind.

Verkäuferdarlehen

Ein Teil des Kaufpreises bleibt gestundet oder wird als Darlehen gewährt.

Zinsen, Rang, Sicherheiten, Rückzahlung und Ausfallrisiko müssen klar geregelt sein.

Kaufpreiseinbehalt

Ein Teil wird zur Absicherung von Risiken zurückbehalten.

Umfang, Freigabezeitpunkt und konkrete abgesicherte Risiken definieren.

Locked Box

Kaufpreis wird auf Basis eines festgelegten Bilanzstichtags vereinbart; danach gelten Entnahmeverbote und Leakage-Regeln.

Zwischen Stichtag und Closing müssen Lohnvorfinanzierung, Forderungen und normale Geschäftstätigkeit sauber überwacht werden.


Übergabe der Geschäftsführung

Neben der wirtschaftlichen Stichtagslogik muss die operative Übergabe geplant werden. Wer informiert Kunden? Wie werden interne Mitarbeiter eingebunden? Wann wird die neue Geschäftsführung bestellt? Wie wird die Bankkommunikation gesteuert? Welche Zugänge, Vollmachten und Systeme müssen zum Closing umgestellt werden? Diese Fragen sollten nicht erst nach der Beurkundung gelöst werden. 



  1. Ablauf eines Share Deals in der Praxis

Ein Share Deal in der Zeitarbeit folgt einer klaren Reihenfolge. Die Schritte ähneln anderen Unternehmensverkäufen, müssen aber um branchenspezifische Prüfungen ergänzt werden. 


  1. Zielbild klären: Verkaufsmotivation, Rolle nach Closing, Mindestpreis, zeitlicher Rahmen und Dealstruktur definieren. 

  2. Unternehmensanalyse erstellen: Zahlen, Kunden, Mitarbeiter, AÜG-Compliance, Working Capital und Risiken auswerten.

  3. Kaufpreislogik vorbereiten: Enterprise Value, Equity Value, Cash, Debt, Working Capital und Sondereffekte nachvollziehbar ableiten.

  4. Anonymes Profil erstellen: Käufer erhalten Substanz ohne unnötige Offenlegung der Identität.

  5. Geeignete Käufer ansprechen: Strategische Passung, Finanzierungskraft und Vertraulichkeit prüfen.

  6. NDA und Informationsstufen steuern: Sensible Daten erst nach ernsthaftem Interesse freigeben.

  7. Indikative Angebote vergleichen: Kaufpreis, Struktur, Haftung, Finanzierung und Vollzugssicherheit bewerten.

  8. Due Diligence durchführen: Finanzen, Steuern, Recht, AÜG, Personal, Kunden, IT und Organisation prüfen lassen. 

  9. Kaufvertrag verhandeln: Anteile, Kaufpreis, Stichtag, Garantien, Freistellungen, Zahlung und Übergabe regeln.

  10. Signing, Closing und Integration: Notarielle Beurkundung, Bedingungen, Geschäftsführung, Kommunikation und operative Übergabe umsetzen.

Hinweis: Diskretion bleibt entscheidend

Auch beim Share Deal sollte der Verkaufsprozess nicht breit gestreut werden. Kunden und Mitarbeiter reagieren sensibel auf Gerüchte. Ein strukturierter Prozess arbeitet deshalb mit anonymen Kurzprofilen, abgestuften Informationen und einer klaren Kommunikationsstrategie.

  1. Häufige Fehler beim Share Deal


Fehler 1: Nur auf den Umsatz schauen

Umsatz ohne auskömmliche Marge, stabile Kunden und saubere Lohnkosten ist kein belastbarer Werttreiber. Entscheidend ist die nachhaltige Ertragskraft.


Fehler 2: AÜG-Compliance zu spät prüfen

Offene AÜG-, Tarif-, Equal-Pay- oder Prüfungsfragen werden im Share Deal nicht ausgeklammert, sondern gehen wirtschaftlich mit der Gesellschaft auf den Käufer über.


Fehler 3: Working Capital unterschätzen

In der Zeitarbeit kann Wachstum Liquidität binden. Wer Forderungslaufzeiten, Löhne, Arbeitszeitkonten und Factoring nicht erklärt, riskiert Kaufpreisabschläge.


Fehler 4: Garantien als Formsache betrachten

Garantien und Freistellungen können nach Closing wirtschaftlich relevant werden. Verkäufer sollten verstehen, welche Zusagen sie tatsächlich geben.


  1. Häufige Fragen zum Share Deal in der Zeitarbeit


Was ist ein Share Deal in der Zeitarbeit?

Beim Share Deal verkauft der Inhaber die Gesellschaftsanteile an einem Zeitarbeitsunternehmen. Die Gesellschaft bleibt bestehen; Kundenverträge, Arbeitsverhältnisse, Forderungen, Verbindlichkeiten und die AÜ-Erlaubnis verbleiben grundsätzlich im Rechtsträger.

Die AÜ-Erlaubnis wird nicht isoliert übertragen. Sie verbleibt beim bestehenden Rechtsträger, dessen Anteile verkauft werden. Der Käufer übernimmt damit auch die Erlaubnishistorie und muss Änderungen in Geschäftsführung und Organisation sauber prüfen.

Weil der Käufer die Gesellschaft mit ihrer Vergangenheit übernimmt. Steuern, Sozialversicherung, Lohnabrechnung, AÜG-Compliance, Rechtsstreitigkeiten und Altverpflichtungen können nach Closing wirtschaftlich relevant werden.

Häufig wird zunächst ein operativer Unternehmenswert abgeleitet. Daraus wird unter Berücksichtigung von Liquidität, Finanzverbindlichkeiten, Working Capital, Rückstellungen und Sondereffekten der Wert der Gesellschaftsanteile abgeleitet.

Der Enterprise Value beschreibt den operativen Unternehmenswert. Der Equity Value ist der Wert der Anteile nach Berücksichtigung von Cash, Debt, Working Capital und weiteren Kaufpreisanpassungen.

Beim Share Deal bleiben Forderungen grundsätzlich in der Gesellschaft, soweit vertraglich nichts anderes geregelt wird. Deshalb sind Forderungsalter, Zahlungsziele, Ausfälle und Factoring besonders relevant.

Working Capital zeigt, wie viel Liquidität die Gesellschaft für den laufenden Betrieb benötigt. In der Zeitarbeit ist das wichtig, weil Löhne und Personalnebenkosten häufig vor Zahlungseingang der Kunden finanziert werden.

Vertragspartner bleibt grundsätzlich dieselbe Gesellschaft. Dennoch sind Kündigungsrechte, Change-of-Control-Klauseln, persönliche Kundenbindung und Kommunikationsrisiken zu prüfen.

Bei guter Vorbereitung kann Käuferinteresse innerhalb weniger Wochen entstehen. Due Diligence, Vertragsverhandlung, Notartermin, Closing-Bedingungen und Übergabe benötigen jedoch regelmäßig mehrere Monate.

Ein Share Deal kann sinnvoller sein, wenn der laufende Rechtsträger, die AÜ-Erlaubnis, Kundenverträge und operative Kontinuität erhalten bleiben sollen und die Alt-Risiken beherrschbar sind. Ebenso wenn es sich um ein profitables Unternehmen mit EBIDTA > 4 % handelt.


Fazit: Ein Share Deal verkauft Kontinuität – aber auch Vergangenheit

Ein Share Deal in der Zeitarbeit kann für Verkäufer und Käufer sehr attraktiv sein, wenn ein funktionierendes Zeitarbeitsunternehmen als Einheit übergehen soll. Kundenverträge, Mitarbeiter, Prozesse, Forderungen, Verbindlichkeiten und die AÜ-Erlaubnis verbleiben im Rechtsträger. Diese Kontinuität ist der größte Vorteil gegenüber einem Asset Deal.


Gleichzeitig ist genau diese Kontinuität der Grund für die intensive Prüfung. Käufer bezahlen nicht nur für Umsatz und Ergebnis, sondern bewerten die gesamte Gesellschaft: Ertragskraft, Kundenstruktur, Mitarbeiterbasis, AÜG-Compliance, Working Capital, Altverpflichtungen und Inhaberunabhängigkeit. Ein gut vorbereiteter Share Deal macht diese Punkte transparent, bevor sie in der Due Diligence zum Problem werden.


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Quellen und rechtlicher Hinweis


Dieser Beitrag vermittelt allgemeine unternehmerische Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Dealstruktur, Betriebsübergang, Erlaubnissituation und steuerliche Folgen sollten vor Umsetzung geprüft werden.

 
 
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